Die Baugenehmigung

Ob und wann ein Bauvorhaben Baugenehmigungspflichtig ist hängt in erster Linie  von den Bestimmungen der zuständigen Baugenehmigungsbehörden ab. Die Bestimmungen weichen in den einzelnen Bundesländern gravierend von einander ab. 

Damit Ihre Planung nach der Vorlage des Bauantrags jedoch nicht wie eine Seifenblase zerplatzt, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde oder Stadt erkundigen. 

     1. Darf grundsätzlich ein Wintergarten oder Überdachung  errichtet werden?

     2. Welche Festsetzungen sind im örtlichen Bebauungsplan vorhanden?

     3. Welche Vorgaben macht unter Umständen die Baubehörde für den geplanten Anbau?

Soweit Ihr Wintergarten oder Überdachung nicht im Rahmen eines Neubaus errichtet wird, benötigen Sie rechtzeitig einen Fachmann zur Vorbereitung. Wir erstellen gerne für Sie den Bauantrag mit den erforderlichen energetischen Berechnungen gemäß der Energiesparverordnung und überwachen das komplette Projekt für Sie von Anfang bis Ende. 

Nutzen Sie unseren Service und lassen sich fachkundig vor Ort beraten.